AGB für Werbeagentur-Leistungen
von uc-communication, Michael Döhring

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen von uc-communication, Michael Döhring, nachfolgend „Agentur“, gegenüber ihren Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“.
Die AGB gelten insbesondere für Leistungen in den Bereichen:
- Werbung
- Grafikdesign
- Markenentwicklung
- Corporate Design
- Printdesign
- Content-Erstellung
- Social Media
- Kampagnenentwicklung
- Beratung
- Webdesign und Webentwicklung
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, sofern die Agentur ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Annahme eines Angebots der Agentur zustande.
Angebote der Agentur sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

3. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Briefing oder Vertrag.
Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können zusätzliche Kosten verursachen.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Unterlagen und Materialien rechtzeitig zur Verfügung.
Dazu gehören insbesondere:
- Logos
- Texte
- Bilder
- Freigaben
- Markenrichtlinien
- Zugangsdaten
Verzögerungen aufgrund verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
Der Auftraggeber versichert, dass die bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind.

5. Vergütung
Die Vergütung erfolgt auf Grundlage des jeweiligen Angebots.
Sofern nicht anders vereinbart:
50 % Anzahlung bei Auftragserteilung
Restzahlung nach Projektabschluss
Zusätzliche Leistungen, Änderungswünsche oder Mehraufwand werden gesondert berechnet.
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

6. Korrekturen und Freigaben
Im Angebot enthaltene Korrekturschleifen beziehen sich ausschließlich auf den vereinbarten Leistungsumfang.
Darüber hinausgehende Änderungswünsche werden gesondert berechnet.
Mit der Freigabe von Entwürfen, Layouts oder finalen Dateien durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die inhaltliche und rechtliche Richtigkeit.

6.1 Druckdaten und Fremdproduktion
Sofern der Auftraggeber externe Dienstleister, Druckereien oder Werbetechnikhersteller mit der Produktion beauftragt, erfolgt die Übergabe der Druck- oder Produktionsdaten nach bestem Wissen und Gewissen.

Die technische und produktspezifische Prüfung der Daten auf Eignung für das jeweilige Produktionsverfahren obliegt dem ausführenden Dienstleister.

Der Auftragnehmer haftet nicht für:
- produktionsbedingte Abweichungen,
- Farbabweichungen,
- Materialfehler,
- Maßabweichungen,
- Fehler im Druck- oder Produktionsprozess,
- fehlerhafte Verarbeitung durch Drittanbieter,
oder daraus entstehende Folgeschäden.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Produktionsfreigabe sämtliche Daten, Maße, Inhalte und Freigaben sorgfältig zu prüfen, bzw. prüfen zu lassen. Mit der Freigabe der Druckdaten durch den Auftraggeber entfällt jede Haftung des Auftragnehmers.

7. Nutzungsrechte
Die Agentur räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung die vereinbarten Nutzungsrechte an den erstellten Arbeiten ein.
Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht.
Eine Weitergabe, Bearbeitung oder Wiederverwendung über den ursprünglich vereinbarten Zweck hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung der Agentur.
Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Rechte bei der Agentur.

7.1
Ein Anspruch auf Herausgabe von offenen Arbeitsdateien, Quelldateien, Layoutdateien, Rohdaten oder sonstigen Produktionsdaten besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Hierzu zählen insbesondere offene Grafikdateien, bearbeitbare Layoutdateien, Entwicklungs- und Projektdateien, Rohmaterialien und Entwürfe.
Der Auftraggeber erhält ausschließlich die vertraglich vereinbarten Endprodukte bzw. finalen Nutzungsdateien. Die Herausgabe offener Arbeitsdateien kann gesondert schriftlich vereinbart und vergütet werden.

8. Eigenwerbung und Referenzen
Die Agentur ist berechtigt, erstellte Arbeiten und Projekte zu Eigenwerbezwecken zu verwenden und den Auftraggeber als Referenz zu nennen, sofern dieser nicht ausdrücklich widerspricht.

9. Fremdleistungen
Die Agentur ist berechtigt, zur Vertragserfüllung externe Dienstleister oder Subunternehmer einzusetzen.
Kosten für Drittanbieterleistungen (z. B. Stockbilder, Druckkosten, Lizenzen, Anzeigenbudgets oder externe Tools) werden gesondert berechnet.

9.1 Mehr- oder Minderlieferungen bei Druckaufträgen
Bei Druckaufträgen sind branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 15 % der bestellten Auflage zulässig.
Berechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge.
Geringfügige Farbabweichungen, materialbedingte Unterschiede oder technisch bedingte Abweichungen im Druck stellen keinen Mangel dar, sofern sie handelsüblich und für den Auftraggeber zumutbar sind.

10. Haftung
Die Agentur haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Keine Haftung wird übernommen für:
- wirtschaftliche Erfolge von Werbemaßnahmen
- Druckfehler nach Freigabe
- Inhalte des Auftraggebers
- technische Ausfälle von Drittanbietern
- Plattformänderungen bei Social Media oder Suchmaschinen

11. Verzug und Projektunterbrechung
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach oder verzögert Freigaben unangemessen, kann die Agentur Projektfristen entsprechend anpassen.
Bei Projektunterbrechungen von mehr als 30 Tagen ist die Agentur berechtigt, bereits erbrachte Leistungen abzurechnen.

12. Kündigung
Bereits erbrachte Leistungen sind im Falle einer Kündigung anteilig zu vergüten.
Entwürfe, Konzepte und nicht bezahlte Arbeiten dürfen ohne Zustimmung der Agentur nicht verwendet werden.

13. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen.

14. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Agentur.


Ergänzende AGB für Webdesign und Webentwicklung
Für Leistungen im Bereich Webdesign, WordPress-Webseiten, technischer Wartung, SEO und Webentwicklung gelten ergänzend die folgenden Bestimmungen:

15. Leistungen im Bereich Webdesign
Die Agentur erstellt Webseiten, WordPress-Projekte sowie individuelle Weblösungen entsprechend der jeweiligen Projektvereinbarung.

Hosting, Domainregistrierung und E-Mail-Dienstleistungen sind nicht Bestandteil der Leistungen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

16. Abnahme von Webseiten
Der Auftraggeber hat die Webseite nach Fertigstellung unverzüglich zu prüfen.
Die Webseite gilt als abgenommen, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen wesentliche Mängel schriftlich angezeigt werden.

17. WordPress, Plugins und Drittsoftware
Die Agentur verwendet gegebenenfalls externe Themes, Plugins, Schriftarten oder sonstige Drittsoftware.
Für diese gelten die jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen der Anbieter.
Kostenpflichtige Lizenzen sind vom Auftraggeber zu tragen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

18. SEO-Leistungen
SEO-Leistungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen.
Eine Garantie für bestimmte Platzierungen in Suchmaschinen oder wirtschaftliche Erfolge wird nicht übernommen.

19. Wartung und Pflege
Wartungs- und Pflegeleistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage gesonderter Vereinbarungen.
Die Agentur haftet nicht für Schäden oder Ausfälle durch:
- Hostinganbieter
- Hackerangriffe
- fehlerhafte Plugins/Themes
- eigenmächtige Änderungen des Auftraggebers
- technische Änderungen externer Systeme

20. Datensicherung
Sofern keine gesonderte Vereinbarung besteht, bleibt der Auftraggeber für regelmäßige Datensicherungen verantwortlich.